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   BGH, 24.02.1983 - 1 StR 55/83   

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https://dejure.org/1983,9671
BGH, 24.02.1983 - 1 StR 55/83 (https://dejure.org/1983,9671)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1983 - 1 StR 55/83 (https://dejure.org/1983,9671)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1983 - 1 StR 55/83 (https://dejure.org/1983,9671)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gesonderte Prüfung des Vorliegens eines besonders schweren Falls für jeden Tatbeteiligten

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.10.1982 - 3 StR 363/82

    Berücksichtigung der Gesamtheit der alten und neuen gesetzlichen Regelung zur

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - 1 StR 55/83
    Daß die Strafkammer, soweit sie den Angeklagten wegen unerlaubter Einfuhrt von Betäubungsmitteln verurteilt hat, unzulässigerweise altes und neues Betäubungsmittelstrafrecht kombiniert hat (vgl. BGHSt 24, 95, 97 [BGH 10.02.1971 - 2 StR 527/70]; Beschl. vom 14. Oktober 1982 - 3 StR 363/82; Urt. vom 14. Januar 1983 - 2 StR 599/82), beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 17.02.1982 - 3 StR 19/82

    Vorliegen von Regelbeispielen beim Gehilfen aufgrund der Verwirklichung dieser

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - 1 StR 55/83
    Das läßt besorgen, sie habe übersehen, daß die Voraussetzungen des besonders schweren Falles für jeden Tatbeteiligten gesondert zu prüfen sind (vgl. BGH NStZ 1981, 394; 1982, 206).
  • BGH, 10.02.1971 - 2 StR 527/70

    Milderes Gesetz - Gesetzesanwendung - Anwendung des Gesetzes - Nebenstrafen -

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - 1 StR 55/83
    Daß die Strafkammer, soweit sie den Angeklagten wegen unerlaubter Einfuhrt von Betäubungsmitteln verurteilt hat, unzulässigerweise altes und neues Betäubungsmittelstrafrecht kombiniert hat (vgl. BGHSt 24, 95, 97 [BGH 10.02.1971 - 2 StR 527/70]; Beschl. vom 14. Oktober 1982 - 3 StR 363/82; Urt. vom 14. Januar 1983 - 2 StR 599/82), beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 14.01.1983 - 2 StR 599/82

    Anwendung von altem oder neuem Strafrecht hinsichtllich der mildesten Beurteilung

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - 1 StR 55/83
    Daß die Strafkammer, soweit sie den Angeklagten wegen unerlaubter Einfuhrt von Betäubungsmitteln verurteilt hat, unzulässigerweise altes und neues Betäubungsmittelstrafrecht kombiniert hat (vgl. BGHSt 24, 95, 97 [BGH 10.02.1971 - 2 StR 527/70]; Beschl. vom 14. Oktober 1982 - 3 StR 363/82; Urt. vom 14. Januar 1983 - 2 StR 599/82), beschwert den Angeklagten nicht.
  • LG Karlsruhe, 19.12.2018 - 4 KLs 608 Js 19580/17

    Strafrechtliche Verantwortung des Betreibers einer Kommunikations- und

    Dabei kann die Kenntnis des Gehilfen von Art und Umfang der Haupttat Bedeutung haben; ebenso sind aber auch Art und Umfang seiner Gehilfentätigkeit wesentliche Beurteilungsgrundlagen (BGH StV 1984, 254; BGH Strafvert. 1982, 70; BGH Beschl. v. 4. Januar 1983 - 5 StR 737/82 - Beschl. v. 24. Februar 1983 - 1 StR 55/83 -).
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Das Ergebnis dieser Prüfung richtet sich - wenn auch unter Berücksichtigung der Tat des anderen Beteiligten - nach dem Tatbeitrag und der Person des Teilnehmers, dessen Strafe zugemessen werden soll (BGH NStZ 1982, 206 m.w.N.; Senatsbeschl. vom 24. Februar 1983 - 1 StR 55/83 - und vom 16. Februar 1984 - 1 StR 32/84).
  • BGH, 27.01.1984 - 2 StR 820/83

    Gesonderte Prüfung eines besonders schweren Falls für Haupttäter und Gehilfe -

    Bei der Bewertung der Beihilfehandlung kann vielmehr ein minder schwerer Fall nur dann verneint werden, wenn gerade sie so schwer wiegt, daß die Anwendung des milderen Strafrahmens nicht gerechtfertigt ist (vgl. z.B. BGH Strafvert. 1982, 70; BGH Beschl. v. 4. Januar 1983 - 5 StR 737/82 - Beschl. v. 24. Februar 1983 - 1 StR 55/83 -).
  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 591/84

    Maßgeblichkeit des Anteils des reinen Wirkstoffes des Rauschmittels bei der

    Vielmehr ist die Gehilfeneigenschaft zusätzlich zu berücksichtigen, weil bei jedem Tatbeteiligten gesondert zu prüfen ist, ob die Regelbeispielsvoraussetzungen in seiner Person erfüllt sind (vgl. BGH NStZ 1982, 206; BGH, Beschluß vom 24. Februar 1983 - 1 StR 55/83).".
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